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Aktuelles

Baubeginn in der letzten Augustwoche


Die Arbeiten zur Verlegung der Nahwärmeleitungen werden nun in der letzten Augustwoche aufgenommen. Noch in diesem Jahr sollen die folgenden Straßenzüge erschlossen werden:


•    Am Polldamm über das Schulgelände bis Kreuzung Lars-HansenWeg/Schulstraße)
•    Zum Dorfteich 11 bis Schulstraße 24-2 (Kreuzung Lars-HansenWeg/Schulstraße)
•    Nordermai


Gebäudeeigentümer in diesen Straßenzügen sollten jetzt umgehend ihren Heizungsbauer kontaktieren und ihren Förderantag an die kfW auf den Weg bringen. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Berater, Herrn Jörg Wortmann (mobil 0170 / 4 42 15 18, ).
Aber auch die Gebäudeeigentümer in den Straßen, die erst in 2025 angeschlossen werden sollten sich jetzt zeitnahe um ihren KfW-Förderantrag kümmern.
Ein detaillierter Bauzeitenplan für den ersten Teilbereich kann unter „Bauzeitenplan“ eingesehen werden. 

 

Gemeindevertretung beschließt den Bau des Wärmenetzes

 
In ihrer Sitzung am 26. Juni hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, den ersten Bauabschnitt des Netzes in Auftrag zu geben. Im Vorwege wurde eine Ausschreibung der Bauarbeiten durchgeführt und es wurde ein Unternehmen für Tiefbau und Rohrleitungsbau ausgewählt.
Der Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 erfolgen, es wird mit einer Bauzeit von 3-4 Jahren gerechnet. Da der Betreiber enercity nun noch neue Holzkessel installieren muss, rechnet die Gemeindevertretung mit einer Wärmelieferung zur Heizsaison 2025/2026. Ein Zeitplan wird zurzeit ausgearbeitet und in Kürze veröffentlicht.
Entlang der geplanten Trassen haben im Durchschnitt ca. 50% der Gebäudeeigentümer und-eigentümerinnen einen Anschlussvertrag unterzeichnet. Genauso viele Eigentümer und Eigentümerinnen haben sich aber noch nicht für einen Anschluss entschieden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Förderkulisse und der gesetzlichen Vorgaben (siehe unten) ist es sinnvoll, die Bauphase für einen Anschluss zu nutzen. Das gilt besonders dann, wenn die Öl- oder Gasheizung in den nächsten Jahren ausgetauscht werden muss, denn die Gesetzgebung stellt hohe Anforderungen an neue Heizungen und Öl und Gas werden in den kommenden Jahren teurer werden. Zudem ist ein Anschluss an die Nahwärme während der Bauphase deutlich günstiger als zu einem späteren Zeitpunkt. Außerdem will die Gemeinde vermeiden, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die neuen Straßenbeläge wieder aufgerissen und geflickt werden müssen.
In einer Einwohnerversammlung am 19. September werden die Berater der Gemeinde, das ausführende Unternehmen und der Netzbetreiber noch einmal über Anschlussbedingungen, Förderung und Bauablauf informieren.
Die Wärmeleitungen sind so dimensioniert, dass auch die Straßen im Dorf Husby, in denen jetzt noch kein Netz verlegt wird, im Rahmen einer späteren Erweiterung versorgt werden können. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit eines Anschlusses an das geplante solarunterstützte Heizwerk der Wärmegenossenschaft Boben Op auf der Konversionsfläche der alten Marinefunkanlage.
Für die kleineren Ortschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Markerup, Germmerup, Voldewra, Husbyholz müssen Lösungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung identifiziert werden, die der Größe der Ortschaften angepasst sind. Dies wird im Rahmen eines weiteren Quartierskonzeptes erfolgen. Auch dazu wird es im Herbst eine öffentliche Veranstaltung geben.

 

Förderung des Anschlusses (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

  • Grundförderung: 30%

  • Geschwindigkeitsbonus: 20% (nur bis 2028 und für Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicher- heizungen, sowie für Gas und Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind)

  • Einkommensbonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €

  • Die Gesamtförderung ist auf 70% begrenzt
     

Das Heizungsgesetz in Kürze 

  • Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden.

  • Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden und älter als 30 Jahre sind dürfen nicht mehr betrieben werden mit Ausnahme von

    • Niedertemperatur- und Brennwertkesseln

    • Heizungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt.

    • Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn diese seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt werden.

  • Bis zum 30.Juni 2028 können weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:

    • 2029: mindestens 15 Prozent

    • 2035: mindestens 30 Prozent

    • 2040: mindestens 60 Prozent

    • 2045: 100 Prozent 

  • Nach 2028 können weiterhin Gaskessel eingebaut werden, die dann aber mit mindestens 65% Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden müssen.

     

    https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html