Aktuelles
Baubeginn in der letzten Augustwoche
Die Arbeiten zur Verlegung der Nahwärmeleitungen werden nun in der letzten Augustwoche aufgenommen. Noch in diesem Jahr sollen die folgenden Straßenzüge erschlossen werden:
• Am Polldamm über das Schulgelände bis Kreuzung Lars-HansenWeg/Schulstraße)
• Zum Dorfteich 11 bis Schulstraße 24-2 (Kreuzung Lars-HansenWeg/Schulstraße)
• Nordermai
Gebäudeeigentümer in diesen Straßenzügen sollten jetzt umgehend ihren Heizungsbauer kontaktieren und ihren Förderantag an die kfW auf den Weg bringen. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Berater, Herrn Jörg Wortmann (mobil 0170 / 4 42 15 18, ).
Aber auch die Gebäudeeigentümer in den Straßen, die erst in 2025 angeschlossen werden sollten sich jetzt zeitnahe um ihren KfW-Förderantrag kümmern.
Ein detaillierter Bauzeitenplan für den ersten Teilbereich kann unter „Bauzeitenplan“ eingesehen werden.
Gemeindevertretung beschließt den Bau des Wärmenetzes
Förderung des Anschlusses (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Grundförderung: 30%
Geschwindigkeitsbonus: 20% (nur bis 2028 und für Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicher- heizungen, sowie für Gas und Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind)
Einkommensbonus: 30% für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €
Die Gesamtförderung ist auf 70% begrenzt
Das Heizungsgesetz in Kürze
Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden.
Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden und älter als 30 Jahre sind dürfen nicht mehr betrieben werden mit Ausnahme von
Niedertemperatur- und Brennwertkesseln
Heizungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 4 oder mehr als 400 Kilowatt.
Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn diese seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt werden.
Bis zum 30.Juni 2028 können weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
2029: mindestens 15 Prozent
2035: mindestens 30 Prozent
2040: mindestens 60 Prozent
2045: 100 Prozent
Nach 2028 können weiterhin Gaskessel eingebaut werden, die dann aber mit mindestens 65% Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden müssen.
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html